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Gebäudeschäden

Neben der Beurteilung des Schadens der Höhe nach sind im Bereich des Gebäudeschadens folgende weitere Aspekte von Bedeutung,

  • Plausibilitätsprüfung:
    Klärung, ob ob ein gemäß den geltenden Vertragsbestimmungen versichertes Schadenereignis vorliegt.
  • Verantwortung Dritter:
    Klärung, ob der Schaden auf einen Fehler Dritter zurückzuführen ist und ob hier Regressmöglichkeiten gegeben sind.
  • Prüfung der Schadenhöhe:
    Die geltend gemachten Forderungen werden dahingehend überprüft, ob diese dem Grunde nach gerechtfertigt sind und ob durch die auszuführenden Reparaturmaßnahmen eine Wertverbesserung eintritt.
    Für den Fall, dass ein Regress gegen Dritte möglich ist, wird der Zeitwertschaden ohne gesonderte Aufforderung ausgewiesen.

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Ingenieurbüro Strehlow
Marommer Str. 64
22850 Norderstedt

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